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2.1. Sicherheitsanforderungen

Die Sicherheitsanforderungen für die Datensicherheit lassen sich vier Grundbegriffen zuordnen:
 
  • Vertraulichkeit

  • Unter Vertraulichkeit versteht man, daß Daten nur von Personen gelesen werden dürfen, für die sie auch bestimmt sind. Im Falle der Netzwerksicherheit bedeutet das, daß die Zugriffserlaubnis auf Daten geprüft werden muß, d.h. eine Person muß authentisiert sein, bestimmte Daten zu lesen. Bei der Daten- und Transaktionssi-cherheit darf nur der rechtmäßige Empfänger der Daten diese auch lesen dürfen.
     
  • Integrität

  • Bei der Übertragung von Daten spielt die Integrität eine wesentliche Rolle. Das bedeutet, daß die Daten, die gesendet werden, während der Übertragung nicht von dritten geändert werden.
     
  • Authentizität

  • Authentizität ist die Sicherheit für die Kommunikationspartner, daß jeweils mit der gewünschten Person und niemand anders kommuniziert wurde. Das bedeutet insbesondere, daß der Empfänger überprüfen können muß, ob die empfangenen Daten wirklich von dem angegebenen Absender stammen. Man versteht darunter auch die Sicherheit, mit dem richtigen Server verbunden zu sein. Bei Geschäftstransaktion muß damit sogar die Rechtsverbindlichkeit hergestellt werden, d.h. die Informationen über die Personen müssen so sicher sein, daß keine der beiden Geschäftsparteien den Geschäftsabschluß im nachhinein abstreiten kann.
     
  • Verfügbarkeit

  • Die im Internet zur Verfügung gestellten Daten können durch sogenannte Denial-of-Service-Attacks für große Benutzerkreise nicht mehr zugänglich gemacht werden, d.h. die Daten sind für diese Personen nicht mehr verfügbar.

    Bei Geschäftstransaktionen kann weiterhin kann auch die Anonymität wichtig sein, wenn ein Geschäftspartner darauf besteht, seine Identität nicht bekannt zu geben. Trotzdem müssen die anderen Sicherheitsanforderungen gleichzeitig gewahrt bleiben.

     



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